Biologie

Wie es mit dem Bürgergeld weitergeht

Mar 29, 2024

Arbeitssuchende zu fördern, statt sie zu gängeln, das war die Idee, als Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst wurde. Doch Rufe nach härteren Regeln werden lauter. Besonders die CDU will eine radikale Reform des Bürgergelds.

Am 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II, das sogenannte Hartz IV, abgelöst. Immer wieder wird über Änderungen diskutiert. So fordern CDU und CSU härtere Sanktionen.

Was die Einführung des Bürgergeldes bisher gebracht hat

Mit dem Bürgergeld sollten Menschen durch Bildung längerfristig in den Arbeitsmarkt gebracht werden. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt aber nur eine langsame Zunahme bei Aus- und Weiterbildungen im Rahmen des Bürgergelds. Im November 2023 waren es zwar rund sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Bei rund vier Millionen Erwerbslosen ist das aber nur eine Minderheit.
Die Änderungen brachten für Betroffene auch ein höheres Schonvermögen und eine Schonfrist von einem Jahr bei einer zu großen Wohnung. Der Sozialverband Deutschland warnte im Dezember 2023 in der aktuellen politischen Debatte davor, Geringverdienende gegen Transferberechtigte auszuspielen und damit die Gesellschaft zu spalten.
Außerdem mahnte das Bündnis, die Fakten im Blick zu behalten, „statt Vorurteile zu schüren“. Denn ein Teil der 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehenden stehe dem Arbeitsmarkt wegen ihres Alters (unter 15 Jahren), ihrer Gesundheit, der Pflege von Angehörigen oder weil sie sich bereits in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden gar nicht zur Verfügung.
Der Anteil der erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfänger lag 2023 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei rund 3,9 Millionen. Dazu gab es knapp 1,6 Millionen nicht erwerbsfähige Empfänger von Bürgergeld.

Was hat sich 2024 beim Bürgergeld geändert hat

Das Bürgergeld wurde 2024 für rund 5,5 Millionen Erwachsene und Kinder in der Grundsicherung um gut zwölf Prozent erhöht. Das war die größte Erhöhung überhaupt.
Für Alleinstehende heißt das 61 Euro mehr und damit ein neuer monatlicher Regelsatz von 563 Euro. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro (vorher 451 Euro). Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. 2025 soll die Steigerung nur noch sehr gering ausfallen.
Die Erhöhung ist nicht willkürlich, sondern folgt einer gesetzlichen Regelung. Diese berücksichtigt die jährliche Entwicklung von Preisen und Löhnen. Mit den stark gestiegenen Lebenshaltungskosten folgt nun eine deutliche Anhebung der Regelsätze.
Die Inflation fließt neuerdings schneller in die Berechnung ein als bisher. Deshalb kritisierte noch im Dezember CDU-Chef Friedrich Merz die geplante Erhöhung als zu hoch. Bürgergeld-Empfänger sollten einen Anreiz haben, eine Arbeit aufzunehmen.
Auch durch das Milliarden-Haushaltsloch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes war die Erhöhung umstritten. Doch eine kurzfristige Rücknahme der geplanten Bürgergelderhöhung wäre politisch und rechtlich kaum möglich gewesen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erteilte solchen Forderungen eine Absage.

Was plant die SPD am Bürgergeld zu verändern?

Bundesminister Heil plant schärfere Strafen, wenn Bürgergeld-Empfänger Arbeitsangebote komplett verweigern. Heil hat der Bundesregierung vorgeschlagen, das Bürgergeld dann für bis zu zwei Monate zu streichen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen aber weiter gezahlt werden. Aktuell dürfen die Jobcenter maximal 30 Prozent des Bürgergelds kürzen.
Laut den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit wurden von Januar bis August 2023 rund 8500 Fälle registriert, bei denen nicht auf Arbeitsangebote reagiert wurde.

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