Die
Verbraucherzentrale fordert eine Einmalzahlung von 139 Euro pro Bürger. Grundlage sind die 11,4 Milliarden Euro Mehreinnahmen des Staates in den vergangenen drei Jahren seit der Einführung der CO2-Bepreisung. Etwa drei Viertel der Zahlungen leisteten private Haushalte, während ein Viertel des Beitrags von Unternehmen komme, die die Beträge über Produktpreise an die Verbraucher weitergeben, so die Verbraucherzentrale.
Laut
Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 ist der steigende CO2-Preis ein wichtiges Instrument, „verbunden mit einem starken sozialen Ausgleich, insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen zu unterstützen“. Dazu heißt es genauer: „Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).“
Ob dies aber auch bedeutet, dass auch die Auszahlung noch in dieser Legislaturperiode kommt, darüber wird gestritten.
Robert Habeck erklärte im „Handelsblatt“ zum CO2-Preis: „Wir geben das Geld zurück. Wir übernehmen als Staat die EEG-Umlage.“ Damit entlaste man die Bürger mit mehr als zehn Milliarden Euro beim Strompreis. „Fast alle Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen also an die Menschen zurück. Das ist faktisch ein Klimageld über den Strompreis.“
Die EEG-Umlage, die Stromkunden für den Ausbau Erneuerbarer Energien seit dem Jahr 2000 bezahlen mussten, fiel bereits zum 1. Juli 2022 weg. Im Koalitionsvertrag heißt es aber, das Klimageld solle „über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus“ entlasten.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verschiebt die Erwartungen zum Klimageld auf nach der nächsten Bundestagswahl: „Das Klimageld bleibt im Plan. In dieser Legislaturperiode wird wie angekündigt eine Struktur für die Auszahlung geschaffen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „In der Zeit danach werden Entscheidungen über die Ausgestaltung getroffen. Das – und nicht mehr – haben wir als Ampel versprochen. Dabei bleibt es.“
Nach Aussage von Regierungssprecher Steffen Hebestreit könnte die Klimageld-Auszahlung womöglich auch erst 2027 kommen. Man arbeite aber mit Hochdruck daran, die technischen Voraussetzungen schneller zu schaffen.
Könnte das Klimageld doch noch in dieser Legislaturperiode kommen?
In einem
Offenen Brief vom 17.01.2024 machen zahlreiche Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutzverbände Druck, das Klimageld noch in dieser Legislaturperiode auszuzahlen.
Viele bei SPD und Grünen sehen das ähnlich. Maßgeblich müsse der Koalitionsvertrag sein, so etwa die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, und die Grünen-Klimapolitikerin Lisa Badum. Dazu gehöre auch, dass man das Geld auch in dieser Legislaturperiode auszahle.
Auch auf Landesebene gibt es Forderungen für eine zügige Auszahlung. So hat Bremen angekündigt, mit weiteren Bundesländern im Bundesrat einen Antrag für eine Auszahlung 2025 einzubringen. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) verwies im Dlf ebenfalls darauf, dass das Klimageld im Koalitionsvertrag festgeschrieben sei. Er betonte die gesellschaftliche Bedeutung, diese Ankündigung auch spätestens 2025 umzusetzen.
Und auch aus der FDP kommen Stimmen, die das Klimageld noch in dieser Legislaturperiode einführen möchten. FDP-Fraktionsvize und Klimaschutzexperte Lukas Köhler sieht es zwar nicht mehr im Haushalt 2024. Das Geld könne nur aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen, den man aber für den Haushalt 2025 umbauen könne.
Auch laut Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) soll der „Mechanismus“ bis 2025 „zur Verfügung stehen“. Gemeint ist damit, dass bis Ende 2024 zu jeder Steuer-Identifikationsnummer aller Bürger eine dazugehörige IBAN gespeichert sein soll. Was nur bedeutet, dass dann jeder theoretisch Geld vom Staat bekommen könnte, aber nicht, dass das Klimageld kommt.
Wie funktioniert der Klimabonus in Österreich?
Österreich hat mit der „Ökosozialen Steuerreform“ von 2022 nicht nur CO2 bepreist, sondern erstattet das Geld auch direkt zurück. Mit diesem
Klimabonus soll klimafreundliches Verhalten gefördert werden.
Im Jahr 2023 gab es einen Sockelbetrag von 110 Euro pro Jahr, dazu kommt ein Regionalausgleich für Regionen, in denen Infrastruktur und der ÖPNV gut ausgebaut sind. Der Ausgleich ist gestaffelt und beträgt je nach Region 40, 75 oder 110 Euro. Kinder bekommen die Hälfte, mobilitätseingeschränkte Personen immer den Höchstsatz.