Der Mindestlohn steigt in den kommenden zwei Jahren. Das bedeutet für Minijobber, dass auch sie mehr verdienen dürfen. Wie viel genau, wurde heute bekannt gegeben.

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Minijobber in der Gastronomie gesucht: Der Mindestlohn steigt Anfang kommenden Jahres von 12,82 auf 13,90 Euro
Foto: Michael Gstettenbauer / IMAGO
Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Das geht aus einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger
hervor. Aktuell liegt die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze bei 556 Euro. Sie wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Mindestlohnerhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.
Der Mindestlohn steigt Anfang kommenden Jahres von 12,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro. Er gilt auch bei Minijobs. Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten in der Mindestlohnkommission lange um die nächsten Erhöhungsschritte gerungen.
Minijobs ermöglichen einen flexiblen Verdienst,ohne dass sämtliche Steuern und Sozialbeiträge wie bei regulären Jobs anfallen. Sie sind besonders bei Studierenden,Rentnern und Berufstätigen beliebt,die flexibel dazuverdienen möchten.
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Für die Beurteilung,ob ein Minijob vorliegt,ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ausschlaggebend. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung im kommenden Jahr 603 Euro nicht übersteigen. Die Jahresentgeltgrenze liegt bei maximal 7236 Euro.
kim/dpa