Rechtswidrige Corona-Rückforderungen der Landesregierung: Allein 1.400 Unternehmen und Selbständige im Landkreis Göppingen betroffen

Dec 3, 2025

SPD-Abgeordneter Sascha Binder: „Schwerer Schaden für unsere Region“  Meldeportal im Netz sammelt Erfahrungen Betroffener Finanzielle Soforthilfen, die das Land Baden-Württemberg zu Beginn der Corona-Pandemie an betroffene Betriebe und Selbstständige ausgezahlt hat, müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn sie bis zum 7. April 2020 beantragt wurden. „Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in mehreren Musterverfahren festgestellt“, so der ...

SPD-Abgeordneter Sascha Binder: „Schwerer Schaden für unsere Region“ 

Meldeportal im Netz sammelt Erfahrungen Betroffener

Finanzielle Soforthilfen,die das Land Baden-Württemberg zu Beginn der Corona-Pandemie an betroffene Betriebe und Selbstständige ausgezahlt hat,müssen nicht zurückgezahlt werden,wenn sie bis zum 7. April 2020 beantragt wurden. „Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in mehreren Musterverfahren festgestellt“,so der Geislinger Landtagsabgeordnete Sascha Binder (SPD): „Trotzdem beharrt CDU-Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut bislang auf einer rechtswidrigen Praxis. Sie ist nicht bereit,auf die rechtswidrigen Rückforderungen zu verzichten. Und es sind keine Einzelfälle: Allein hier im Landkreis Göppingen geht es laut dem Wirtschaftsministerium um rund 1.400 Fälle und insgesamt um bis zu zehn Millionen Euro – das zeigt die Dimension des Missmanagements der Ministerin,die damit der Wirtschaft auch in unserem Kreis geschadet hat.“

Landesweit geht es um bis zu über 62.000 Fälle und um eine Gesamtsumme von bis zu über 430 Millionen Euro.

„Die Landtags-SPD setzt sich dafür ein,dass die Landesregierung auf alle rechtswidrig beanspruchten Rückzahlungen verzichtet,sofern die Gelder vor dem 8. April beantragt wurden. Das schließt ausdrücklich auch bestandskräftige Fälle mit ein,in denen Unternehmen im Vertrauen auf rechtmäßiges staatliches Handeln Soforthilfen schon zurückgezahlt haben“,erklärt Binder. Deshalb laden wir alle Betroffenen,die ihre Hilfen bis zum 7. April 2020 beantragt hatten,ein,uns von ihren Erfahrungen zu berichten,damit wir ein Bild über die Lage vor Ort bekommen“. Dazu hat die SPD-Landtagsfraktion im Internet das Portal „Rechtswidrige Corona-Rückforderungen stoppen“ eingerichtet,das man unter:

https://www.spd-landtag-bw.de/rechtswidrige-corona-rueckforderungen-stoppen/ erreichen kann.

PM Büro Sascha Binder,MdL