Gebäudemodernisierungsgesetz: EVF unterstützt Kunden bei der Erfüllung neuer Anforderungen

Wissenschaft IDOPRESS
Sep 28, 2026

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) gelten für Eigentümerinnen


und Eigentümer von Gebäuden sowie für Energieversorger neue Rahmenbedingungen beim Betrieb von


Gasheizungen. Das Gesetz ersetzt die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes und setzt


künftig auf einen schrittweisen steigenden Einsatz klimafreundlicher Gase. Die bisherige Regelung,bei


neuen Heizungen (auch Erdgasheizungen) mindestens 65 % erneuerbare Energien einzusetzen,gilt nicht


mehr. Die EVF bietet aber auch künftig passgenaue Gasprodukte mit den erforderlichen Biomethananteilen an.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer,die nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes eine


neue Gasheizung einbauen oder eine bestehende Anlage durch eine neue Gasheizung ersetzen,gilt die


sogenannte Bio-Treppe. Diese schreibt einen steigenden Anteil erneuerbarer Gase im eingesetzten


Brennstoff vor. Die gesetzlichen Mindestanteile betragen 10 % ab 2029,15 % ab 2030,30 % ab 2035 und


60 % ab 2040. Als erneuerbares Gas gilt im Wärmemarkt insbesondere Biomethan. Ihren Kundinnen und


Kunden sichert die EVF zu,dass sie die entsprechenden Produkte rechtzeitig und mit den gesetzlich


vorgeschriebenen Quoten anbieten wird.

Neben den Verpflichtungen für Betreiber neuer Gasheizungen plant die Bundesregierung zudem eine


weitere Maßnahme zur schrittweisen Dekarbonisierung der Gasversorgung. Nach den bisherigen


Ankündigungen sollen Gasversorgungsunternehmen ab 2028 verpflichtet werden,dem von ihnen


vertriebenen Erdgas schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Gase beizumischen. Ziel ist es,die


Gasversorgung bis zum Jahr 2045 vollständig klimaneutral zu gestalten. Diese Verpflichtung richtet sich


unmittelbar an die Gasversorger und besteht unabhängig von den individuellen Anforderungen der


sogenannten Bio-Treppe,die für Eigentümer neu installierter Gasheizungen gelten. Konkrete Regelungen


sollen bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegt werden.

PM Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG