Anpassung der Elternbeiträge für kommunale Kindertageseinrichtungen

Software IDOPRESS
Oct 29, 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Salach hat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024 über die Anpassung der Elternbeiträge für die kommunalen Kindertageseinrichtungen entschieden. Die Erhöhungen werden schrittweise zum 1. Januar 2025 und zum 1. September 2025 wirksam. Die Entscheidung basiert auf der „Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der ...

Der Gemeinderat der Gemeinde Salach hat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024 über die Anpassung der Elternbeiträge für die kommunalen Kindertageseinrichtungen entschieden. Die Erhöhungen werden schrittweise zum 1. Januar 2025 und zum 1. September 2025 wirksam.

Die Entscheidung basiert auf der „Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge“ in Baden-Württemberg,die jährlich die Anpassung der Beiträge berechnen. Durch höhere Personalkosten und allgemeine Preissteigerungen ist die Anpassung unvermeidlich,um die finanzielle Grundlage für die Betreuung zu sichern. Die empfohlenen Elternbeiträge vom Vorjahr sollen um 7,5% ab 01.09.2024 und um weitere 7,3% ab 01.09.2025 erhöht werden. Es wird außerdem empfohlen,dass die Elternbeiträge die Gesamtkosten der Kindertageseinrichtung zu 20 % decken. In der Gemeinde Salach lag der Kostendeckungsgrad im Jahr 2023 für den Kindergarten bei etwa 12 % und für die Krippe bei 11,5 %.

In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Salach die landesweit empfohlenen Erhöhungen der Elternbeiträge vor allem mit Blick auf die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage der Bevölkerung nicht vollständig umgesetzt. Dies hat dazu geführt,dass die aktuellen Elternbeiträge unter den Empfehlungen der Vorjahre liegen. Mit der nun beschlossenen Anpassung werden die Beiträge an die gestiegenen Kosten angepasst,jedoch bleibt der Ausgangswert der Steigerung die aktuellen Elternbeiträge,die unter der Empfehlung liegen.

Folgende Erhöhungen der jeweils geltenden Entgeltordnung wurden beschlossen:


Ab 1. Januar 2025:


 Kindergarten (Regelbetreuung,verlängerte Öffnungszeiten – VÖ6/VÖ7): +7,5 %


 Krippe (VÖ7): +7,5 %


 Keine Erhöhung der Beiträge für Ganztagesbetreuung im Kindergarten und in der Krippe.


Ab 1. September 2025:


 Kindergarten (Regelbetreuung,3 %


 Krippe (VÖ7): +7,3 %


 Auch hier keine Erhöhung der Ganztagesbetreuungskosten.

Ein wichtiger Vorteil für die Eltern in Salach ist,dass die neue Entgeltordnung nicht,wie landesweit empfohlen,bereits im September 2024,sondern erst ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Somit sparen die Eltern die für den Zeitraum von September bis Dezember 2024 empfohlene Erhöhung.

Trotz der allgemeinen Anpassung bleibt die Gebühr für die Ganztagesbetreuung im Kindergarten und in der Krippe unverändert. Diese Entscheidung wurde bewusst getroffen,da die Beiträge für Ganztagesbetreuung in Salach bereits vergleichsweise hoch sind. Der Gemeinderat möchte den Eltern hier eine zusätzliche finanzielle Belastung ersparen.

Bürgermeister Dennis Eberle sagt zu der Anpassung der Elternbeiträge folgendes: „Die Erhöhung der Kindergartenentgelte ist ein Beschluss,den sicher niemand gerne fasst. Die Erhöhung ist mit Blick auf die Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände,der wir in Salach nach wie vor nicht vollumfänglich folgen werden,leider notwendig. Wichtig ist uns vor allem,dass wir die Belastung für Familien gerade in den aktuellen Zeiten so gering wie möglich halten. Im direkten Vergleich sind die Kita-Entgelte in Salach deshalb auch nach wie vor günstiger,insbesondere bei den stark genutzten Betreuungsangeboten.“

„Wir setzen uns als SPD in Salach traditionell für soziale Gebühren und ein familiengerechtes Angebot ein und sind damit in Salach gut vorangekommen,betont Fraktionsvorsitzender Werner Staudenmayer. Maßvolle Erhöhungen müssen möglich sein,solange beim Land noch keine für Eltern gebührenfreien Kindergärten durchgesetzt sind. Die vorgeschlagene Erhöhung erscheint uns aber nicht ganz ausgewogen,weshalb wir uns beim Vorschlag der Verwaltung diesmal enthalten“.

Unsere Kinder sind unser kostbarstes Gut,so die CDU Fraktion. Leider gelingt dies nicht ohne die Erhöhung der Entgelte in unseren Salacher Kindergärten. Wir sind uns dieser Problematik äußerst bewusst. Die Elternbeiträge decken einen kleinen Anteil der Gesamtkosten in den Einrichtungen. Jedoch ist es uns sehr wichtig,dass wir mit unseren Gebühren im Vergleich zu den Nachbarkommunen relativ günstig sind. Eine zweifache Erhöhung im kommenden Jahr scheint für viele Familien erschreckend,aber mit dem Hinweis der Gemeindeverwaltung,dass auf eine Erhöhung bereits ab September 2024 verzichtet wurde,ist dies vielleicht ein kleiner Wehmutstropfen. Die Eltern sparen sich dadurch die Erhöhung von vier Monaten (September- Dezember 2024).

Die Gemeinde Salach strebt weiterhin an,notwendige Investitionen in die Kindertageseinrichtungen durch Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichstock zu finanzieren. Der Ausgleichstock dient der Unterstützung von Gemeinden durch Bedarfszuweisungen als Investitionshilfe (einmaliger Zuschuss als Festbetrag) bei der Schaffung notwendiger kommunaler Einrichtungen und der Milderung besonderer Belastungen einzelner Gemeinden. Hierbei ist es wichtig,dass die Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpft,um einen


Zuschuss erhalten zu können. Die Gemeinde Salach zeigt mit diesen Maßnahmen,dass sie einerseits auf die gestiegenen Kosten in der Kinderbetreuung reagiert,andererseits aber auch die finanzielle Belastung für


die Familien sieht.

PM Gemeinde Salach